Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wir, das Team der Offenen Ganztagsschule, begrüßen Sie und euch ganz herzlich auf unserer Info-Seite.

Die OGS besteht seit September 2005. Begonnen haben wir mit drei Betreuungstagen, mittlerweile hat die Ganztagsschule jeden Tag geöffnet.

Zurzeit sind wir noch in den Containern auf dem Grundschulhof zu finden, werden aber in absehbarer Zeit in das Erdgeschoss der Förderschule einziehen und uns dort die Räume in gewohnt gemütlicher Atmosphäre einrichten. Wir danken Herrn Peyk an dieser Stelle ganz herzlich für seinen wunderbaren Vorschlag.

Mit unserem Team, das großteils seit Gründung der OGS für uns tätig ist, bieten wir, abgesehen von der qualifizierten Hausaufgaben-betreuung, auch ein reizvolles Nachmittagprogramm an. Es beinhaltet Förder- und Forderkurse wie Englisch für Anfänger, Spaß am Lesen und Schreiben, Legasthenie, aber auch viele Kreativkurse wie Tischlerei, Kunstkeramik, Töpfern, Theaterpädagogik und natürlich verschiedene Sportkurse. Das Programm ist im Anhang zu finden.

Wir möchten Sie als Eltern nochmals darauf hinweisen, dass Sie im Rahmen der Offenen Ganztagsschule die Betreuung für Ihr Kind buchen und keine Kurse. Diese sind ein Zusatzangebot. Es besteht kein Kursanspruch, auch nicht im laufenden Jahr.

Selbstverständlich sind wir bestrebt sämtliche Wünsche zu berücksichtigen. Ein Kurswechsel ist jederzeit möglich, wenn die Kursbetreuungen damit einverstanden sind.

Anmeldungen sind jederzeit möglich, auch im laufenden Jahr!

 

Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt:

 

Montag – Donnerstag                       11.30 – 15.00

Freitag                                                 11.30 – 13.20

alle Schulbusse fahren!

 

Spätdienst ab August 2012 (abhängig von der Teilnehmerzahl)

Montag – Donnerstag                       15.00 – 17.00

Freitag                                                 13.20 – 15.00

Achtung:                                             Spätdienstkinder müssen abgeholt werden!

 

 

Ferienbetreuung:

Für alle Schülerinnen und Schüler unseres Schulzentrums bieten wir eine Ferienbetreuung an. Diese ist auch zu buchen, wenn das Kind sonst keine Betreuung in Anspruch nimmt!

 

Osterferien:                       02.04. – 05.04.2012  (40,00/Woche)

Sommerferien:                  25.06. – 13.07.2012  (50,00/Woche)

Herbstferien:                     08.10. – 12.10.2012  (50,00/Woche)

 

Kontakt:

Anja Kirchniawy    

        

persönlich in der Zeit zwischen 11.30 und 15.00 Uhr in unseren Räumen, gerne vorherige Terminvereinbarung
telefonisch Montag bis Donnerstag

zwischen 11.30 und 15.00 Uhr. 04536/151553

zwischen 16.00 und 19.00 Uhr. 04501/1499

schriftlich Grund- und Gemeinschaftsschule Sandesneben

Offene Ganztagsschule

Schiphorster Weg 5

23898 Sandesneben

 

Unter dem Sichwort "Programm" (rechts oben) finden Sie Informationen über unsere Angebote, Anmeldeformulare und Hinweise auf "back attack".

 

 

Satzung des Amtes Sandesneben-Nusse über die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule

 

im Schulzentrum Sandesneben und über die Erhebung von Benutzungsgebühren

 

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in Verbindung mit den §§1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBL Schl.-H. S. 27) –in der jeweils geltenden Fas-sung- wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses vom 04.12.2008 folgende Satzung erlassen. § 1

Zielsetzung und Allgemeines

(1) Seit dem 01. September 2005 ist an dem in der Trägerschaft des Amtes Sandesneben-Nusse stehenden Schulzentrum Sandesneben eine Offene Ganztagsschule eingerichtet worden.

(2) Sie verfolgt das Ziel, mehr Zeit in Bildung, Erziehung und Betreuung und für individuelle Förderung, für Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schulalltages vorzuhalten. Sie sorgt für ein differenziertes Bildungs- und Erziehungs-angebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und der Eltern orientiert. Sie umfasst neben der Hausaufgabenbetreuung insbesondere Förder-, Betreuungs- und Freizeitmöglichkeiten in den Bereichen Musik, Kunst, Kultur und Sport. Kerngedanke der Offenen Ganztagsschule ist es, einen verlässlichen Rahmen für den Unterricht und außerunterrichtliche Angebote zu schaffen.

(3) Das Amt Sandesneben-Nusse als Schulträger und das in der Trägerschaft des Amtes stehende Schulzentrum sind berechtigt, zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Sat-zung die notwendigen Daten der Schülerinnen und Schüler sowie die Daten der Erzie-hungsberechtigen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

§ 2

Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule

(1) Die Offene Ganztagsschule bietet ergänzend zum planmäßigen Unterricht an Unter-richtstagen Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an.

(2) Die Teilnahme am Betrieb der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig und steht im Rah-men der zur Verfügung stehenden Plätze grundsätzlich allen Schülerinnen und Schülern offen.

§ 3

Öffnungszeiten , Ferienregelung, Sonderdienste

(1) Die Offene Ganztagsschule bietet von Montag bis Donnerstag unterrichtsergänzende Angebote im Bereich Betreuung und Bildung an, und zwar täglich ab 11:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

Vorrangig für Grundschüler wird am Freitag eine Betreuung ab 11.30 Uhr bis 13.20 Uhr angeboten.

(2) Während der Ferien für die allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein bleibt die Offene Ganztagsschule geschlossen.

(3) Kann die Betreuung aufgrund behördlicher Anordnung oder aus anderen zwingenden Gründen tatsächlich nicht durchgeführt werden, oder muss der Betrieb eingeschränkt werden, besteht kein Anspruch auf anderweitige Betreuung oder auf Schadenersatz. Eine Erstattung der Gebühr aus diesem Grunde erfolgt nicht.

§ 4

Aufnahme

(1) Die Aufnahme der Schülerin / des Schülers erfolgt auf schriftlichen Antrag der/des Er-ziehungsberechtigten bei der/dem zuständigen/m Schulleiter/in. Die Anmeldung muss mindestens für ein Schulhalbjahr verbindlich erklärt werden. Die Aufnahme der Schüler ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung nach pädagogischen und sozialen Gesichtspunkten.

(2) Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

§ 5

Abmeldung und Kündigung

(1) Die Aufnahme ist in der Regel unbefristet und endet automatisch mit dem Schulabgang des Kindes. Eine Abmeldung des Kindes ist in der Regel nur zum Ende eines Schul-halbjahres, nach § 4 mit einer Frist von 6 Wochen, schriftlich bei der Schulleitung mög-lich.

(2) In besonderen Fällen (umzugsbedingter Schulwechsel oder vergleichbare Umstände) können die Erziehungsberechtigten das Betreuungsverhältnis, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, schriftlich kündigen. Die Entscheidung trifft der Schulträger.

(3) Werden die Gebühren über einen Zeitraum von 2 Monaten unbegründet nicht gezahlt, wird der Schulträger die Inanspruchnahme der Betreuung in der Offenen Ganztags-schule fristlos kündigen.

(4) Der Schulträger kann aus wichtigen Gründen Schülerinnen/Schüler von der Betreuung in der Offenen Ganztagsschule zeitweise oder auf Dauer ausschließen, insbesondere dann, wenn sie/er die Anweisungen der Betreuer wiederholt nicht befolgt oder mehrfach unentschuldigt fehlt.

(5) Soweit Schülerinnen/Schüler aus wichtigem Grund an den Offenen Ganztagsangebo-ten nicht teilnehmen können, ist dies durch die Eltern der Koordinierungskraft rechtzeitig mitzuteilen.

§ 6

Entstehung und Fälligkeit der Benutzungsgebühr

(1) Für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote wird zur teilweisen Deckung der Kosten eine Benutzungsgebühr nach dieser Satzung erhoben. Der/die Erziehungsbe-rechtigte/n, auf deren/dessen Antrag die Schülerin/der Schüler an der Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule teilnimmt, sind zur Zahlung der Benutzungsge-bühr verpflichtet. Sind mehrere Personen zahlungspflichtig, so haften sie als Gesamt-schuldner.

(2) Mit dem Tag der Anmeldebestätigung für die Offene Ganztagsschule entsteht die Pflicht zur Zahlung der Benutzungsgebühr. Die Zahlungspflicht endet mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nach dieser Satzung (§ 5).

(3) Die Benutzungsgebühr ist in der Zeit vom 01.09. bis 30.06. zu entrichten, und zwar auch während der Ferien. Für die Monate Juli und August erfolgt keine Zahlung. Die Benutzungsgebühr für das 1. Schulhalbjahr ist spätestens bis zum 01.09. des Jahres, für das 2. Schulhalbjahr spätestens bis zum 01.02. des Jahres fällig.

§ 7

Höhe der Benutzungsgebühr

(1) Für die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule wird eine halbjährliche Benutzungsgebühr erhoben, diese wird für insgesamt 10 Schulmonate pro Kalenderjahr erhoben und beträgt halbjährlich bei Nutzung des Betreuungsangebotes

 

  • an einem Tag in der Woche 50,00 €,
  • an zwei Tagen in der Woche 100,00 €,
  • an drei Tagen in der Woche 150,00 €,
  • an vier Tagen in der Woche 200,00 €,
  • an fünf Tagen in der Woche 250,00 €.

 

(2) Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein täglicher Beitrag erhoben, der an den Lie-feranten des Mittagessens direkt zu entrichten ist.

§ 8

Ermäßigungstatbestände

(1) Bei Familien mit geringem Einkommen gem. Abs. 3 und Familien mit mehreren Kindern in einer der Schulen des Schulzentrums, die in der Trägerschaft des Amtes Sandesneben-Nusse stehen, erfolgt auf Antrag eine Ermäßigung des in § 7 Abs. 1 ge-nannten Betrages.

(2) Die Geschwisterermäßigung beträgt, in Anlehnung an die Richtlinie des Kreises Her-zogtum Lauenburg für die Ermäßigung von Regelelternbeiträgen in Kindertageseinrich-tungen im Kreis Herzogtum Lauenburg, 30% für das 2. Kind, für jedes weitere Kind er-mäßigt sich die Benutzungsgebühr um 60 %.

(3) Bei Familien mit geringem Einkommen kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt wer-den. Für die vorzunehmende Einkommensermittlung gilt die Richtlinie des Kreises Her-zogtum Lauenburg für die Ermäßigung von Elternregelbeiträgen in Kindertageseinrich-tungen im Kreis Herzogtum Lauenburg sinngemäß.

(4) Unabhängig von einer Beitragsermäßigung tragen die Erziehungsberechtigen die Kos-ten der Verpflegung in voller Höhe selber.

(5) Erziehungsberechtigte, die einen Antrag auf Ermäßigung der Benutzungsgebühr auf-grund der Einkommensverhältnisse stellen wollen, wenden sich an das für sie zustän-dige Sozialamt, das nach Prüfung eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Die Ermäßigung gilt längstens für ein Schuljahr. Ändern sich die bei der Ermäßigung zu-grunde gelegten Einkommensverhältnisse im laufenden Schuljahr, ist dies der Schullei-tung unverzüglich mitzuteilen.

§ 9

Regelung für den Besuch der Einrichtung

Die Aufsichtspflicht obliegt kraft Gesetz (§ 1631 BGB) den Personensorgeberechtigten, in der Regel den Eltern. Für die Dauer des Besuches des Ganztagsangebotes von 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr wird die Aufsichtspflicht auf den Einrichtungsträger übertragen. Der Träger setzt für die Erfüllung seiner Verpflichtung pädagogisch eingewiesene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

§ 10

Versicherungen

(1) Die Offene Ganztagsschule ist Teil eines schulischen Konzeptes. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Gemeindeunfallversicherung versichert. Versicherungsschutz besteht auf dem Weg zur Einrichtung und von der Einrichtung, sowie in der Einrichtung selbst. Voraussetzung ist, dass das Kind keine, außer durch Verkehrssituationen be-gründete, Umwege macht.

(2) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet einen Unfall, den das Kind auf dem Nach-hauseweg hat, der Leitung der Offenen Ganztagsschule unverzüglich zu melden, damit diese ihrer Meldepflicht gegenüber der Unfallkasse Schleswig-Holstein nachkommen kann.

(3) Sachdeckungsschutz (Beschädigung, Verlust) besteht im Rahmen des Schulgesetzes durch den Kommunalen Schadenausgleich.

§11

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.02.2009 in Kraft.

Sandesneben, den 05.12.2008

Amt Sandesneben-Nusse

Der Amtsvorsteher

gez. Hardtke

 

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